Baumanagement

Planungs- & Baustellenkoordination


Seit 1999 ist durch das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) festgelegt, dass der Bauherr gleichzeitig auch Baustellenkoordinator ist. Das heißt im Klartext: Bei der Errichtung Ihres Gebäudes sind Sie als Bauherr für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Diese Verantwortung sollte auf keinen Fall unterschätzt werden, denn im Falle eines Arbeitsunfalles kann der Baustellenkoordinator zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist daher unabdinglich diese heikle Thematik in die Hände von Fachleuten zu geben.

Gem. der Gesetzgebung wird großes Augenmerk auf die kollektiven Schutzmaßnahmen gelegt. Vereinfacht gesagt, es ist gewerkeübergreifend die Schutzeinrichtung zu planen, zu koordinieren und zu evaluieren.

Die zwei Bereiche des BauKG

Das BauKG besteht aus zwei Teilbereichen. Der erste Teil umfasst die Aufgaben des Planungskoordinators, der bereits in der Planungsphase einzubinden ist. Dieser muss einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeiten und sämtliche Unterlagen für spätere Arbeiten zusammenstellen. Der zweite Teil beschreibt die Rolle des Baustellenkoordinators. Dieser berät einerseits die ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans. Andererseits kontrolliert er die Einhaltung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß der gültigen Gesetzeslage.

Was können Sie tun?

Legen Sie das heikle Thema Planungs- und Baustellenkoordination in erfahren Hände.

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