Baumanagement

Örtliche Bauaufsicht


Die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) ist die generelle Bau- und Projektleitung eines Bauobjektes und  vertritt die Interessen des Bauherrn vor Ort auf der Baustelle. Grundsätzlich ist bei einem Bauprojekt der Bauherr für die Aufgaben der Koordination und Kontrolltätigkeit während der Bauausführung verantwortlich. Da der Bauherr in den seltensten Fällen über das nötige Know how bzw. eine derartige Qualifikation verfügt, wird diese Bauherrnaufgabe häufig an Dritte abgegeben. Welche Leistungen durch die ÖBA bei einem Bauvorhaben im Detail auszuführen ist, muss vertraglich mit dem Bauherrn festgelegt werden.

Leistungen der örtlichen Bauaufsicht

  • Bauüberwachung und Koordination

  • Termin- und Kostenverfolgung

  • Qualitätskontrolle

  • Rechnungsprüfung

  • Bearbeitung von Mehr- und Minderkosten

  • Übernahme und Abnahme der erbrachten Leistung

  • Mängelfestlegung und -bearbeitung

  • Dokumentation der Ausführung

Baumanagement

Ziel der örtlichen Bauaufsicht


Ziel der Örtlichen Bauaufsicht ist es, ein Bauprojekt unter den gegebenen Voraussetzungen und der Einhaltung von Kosten- und Terminvorgaben sowie einer qualitätsbewussten Ausführung mängelfrei zu übergeben.