Planung & Konzeption
Energieausweis
Ein Energieausweis ist quasi der "Typenschein" für ein Gebäude, eine Wohnung oder ein anderes beheiztes Objekt. Er beschreibt die thermische Qualität des Objekts, bilanziert den Energiebedarf und stellt für den Laien mit einer färbigen Skala (wie bei Elektrogeräten) die Energieeffizienz grafisch dar.
-
Berechtigte Aussteller für Energieausweise sind:
Architekten
Baumeister
Zivilingenieure
geprüfte Energieberater
Heizungstechniker
Elektriker
Rauchfangkehrer
-
bei Neubauten auf Basis der Baupläne und Haustechnikplanungen
bei Sanierungen auf Basis der Bestandspläne und einer Besichtigung vor Ort und den dafür gültigen Richtlinien und Gesetzen
-
zur Vorlage bei der Baubehörde bei Neubauten, Zubauten von mehr als 250 m² und größeren Sanierungen
bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung
bei Immobilieninseraten in gedruckten oder digitalen Medien
für Förderansuchen
-
Farbskala mit Energieklasse
Heiz- und Warmwasserwärmebedarf
End- und Primärenergiebedarf
Gesamtenergieeffizienzfaktor
CO2-Emissionen des Gebäudes
Empfehlungen zur Verbesserung
haustechnische Daten und weitere Details
uvm.
-
Der Ausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellung. Bei wesentlichen Änderungen und Sanierungen sollte der Energieausweis aktualisiert werden, da die Kennzahlen dann meist besser werden.
-
Der Preis ist stark von der Größe, der Bauweise und der Haustechnik des Objekts abhängig. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Energieausweisvorlagepflicht
Diese Plicht ist im Energieausweisvorlagegesetz 2012 geregelt. Eine Nichtbeachtung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird durch Geldstrafen geahndet.