Planung & Konzeption

Energieausweis


Ein Energieausweis ist quasi der "Typenschein" für ein Gebäude, eine Wohnung oder ein anderes beheiztes Objekt. Er beschreibt die thermische Qualität des Objekts, bilanziert den Energiebedarf und stellt für den Laien mit einer färbigen Skala (wie bei Elektrogeräten) die Energieeffizienz grafisch dar.

  • Berechtigte Aussteller für Energieausweise sind:

    • Architekten

    • Baumeister

    • Zivilingenieure

    • geprüfte Energieberater

    • Heizungstechniker

    • Elektriker

    • Rauchfangkehrer

    • bei Neubauten auf Basis der Baupläne und Haustechnikplanungen

    • bei Sanierungen auf Basis der Bestandspläne und einer Besichtigung vor Ort und den dafür gültigen Richtlinien und Gesetzen

    • zur Vorlage bei der Baubehörde bei Neubauten, Zubauten von mehr als 250 m² und größeren Sanierungen

    • bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung

    • bei Immobilieninseraten in gedruckten oder digitalen Medien

    • für Förderansuchen

    • Farbskala mit Energieklasse

    • Heiz- und Warmwasserwärmebedarf

    • End- und Primärenergiebedarf

    • Gesamtenergieeffizienzfaktor

    • CO2-Emissionen des Gebäudes

    • Empfehlungen zur Verbesserung

    • haustechnische Daten und weitere Details

    • uvm.

  • Der Ausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellung. Bei wesentlichen Änderungen und Sanierungen sollte der Energieausweis aktualisiert werden, da die Kennzahlen dann meist besser werden.

  • Der Preis ist stark von der Größe, der Bauweise und der Haustechnik des Objekts abhängig. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Energieausweisvorlagepflicht

Diese Plicht ist im Energieausweisvorlagegesetz 2012 geregelt. Eine Nichtbeachtung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird durch Geldstrafen geahndet.