SachverständigeNDIENST

Objektsicherheitsprüfung nach ÖNorm B 1300 und B 1301


Wozu eine Objektsicherung nach ÖNorm B 1300 und B 1301?

Wenn es um die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden geht, treffen Gebäudeeigentümer:Innen und Hausverwaltungen heutzutage auf eine Vielfalt von Normen, Richtlinien, Gesetzen und technischen Standards, deren Einhaltung eine große Herausforderung sein kann.

Auszug aus der ÖNorm B 1300

„Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden und haben aus diesem Grunde dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Liegenschafts- bzw. Eigentümergemeinschaften sind daher mit zahlreichen Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten konfrontiert, um für den sicheren Zustand des Gebäudes Sorge zu tragen und den vom Grundstück und/oder dem Wohngebäude ausgehenden Gefahren entgegenwirken zu können sowie erkennbare Gefahren zu verhindern.“

Wichtige Voraussetzung

Deshalb sind langjährige Erfahrung im Bauwesen, fundiertes Wissen über Gesetze und das Know-How über den Stand der Technik wichtige Grundvoraussetzungen, um den vielfältigen Anforderungen der Gebäudesicherheit gerecht zu werden. Fehlende Erfahrung und mangelndes Wissen führen oft zu problematischen Folgen, für welche die Gebäudeeigentümer:Innen und/oder deren Hausverwaltungen zur Verantwortung gezogen werden. Daher ist es wichtig, den richtigen Partner an der Seite zu haben.

Wir bieten Ihnen

  • ein kostenloses Erstgespräch

  • eine Evaluierung der Immobilie

  • die Erstellung des Berichtes gem. Richtlinien

  • eine Präsentation des Zustandes des Gebäudes und samt einem Maßnahmenkatalog

Merkblatt zur Objektsicherungsprüfung (WKO)